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Zyltech Hydraulik Inh. Franz Kinast

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Für alle künftigen Kaufgeschäfte gelten u. a. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verhandlungsgrundlage.

1. Allgemeines

Diese Geschäftsbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil jedes Angebotes bzw. jeder Lieferung der Firma Zyltech Hydraulik Franz Kinast, 4300 St. Valentin, Im Gewerbepark 1a und jedes mit ihr abgeschlossenen Kaufvertrages.

2. Vertrag

Ein Kaufvertrag erlangt für die Firma Zyltech Hydraulik Franz Kinast erst dann Rechtsverbindlichkeit, wenn diese die Bestellung (Auftrag) schriftlich bestätigt oder eine Lieferung abgesandt hat. Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Firma Zyltech Hydraulik Franz Kinast. Allgemeine Geschäftsbedingungen, welcher Art auch immer, welche mit diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, gelten als nicht beigesetzt und sind unwirksam. Alle Nebenkosten eines Kaufvertrages gehen zu Lasten des Käufers. Alle in Prospekten, Zeichnungen, Maßbildern und Beschreibungen enthaltenen Angaben und Daten über den Kaufgegenstand und sein Aussehen sind nur annähernd und unverbindlich. Die Angebote des Verkäufers gelten freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

3. Preise

Die Preise sind mangels anderer schriftlicher Vereinbarung Nettopreise exkl. MwSt., ab Lager, ohne Verpackung. Sie sind nur Richtpreise, Preiserhöhungen ohne vorhergehende Ankündigung behalten wir uns vor. Die Preise sind aufgrund der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden preisbildenden Faktoren kalkuliert. Eine Erhöhung derselben bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung oder Auslieferung bedingt auch eine Änderung der Preise, auch wenn eine solche Erhöhung schon innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages eintreten sollte. Vereinbarte Rabatte gelten nur für Bestellungen ab einem Warenwert von EUR 75,- darunter wird der Listenpreis ohne Abzug berechnet.

4. Zahlungsbedingungen

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind alle Zahlungen bar, spesenfrei und ohne Abzug zu leisten. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht an Erfüllung statt, angenommen. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers (Auftraggebers). Die Firma Zyltech Hydraulik Franz Kinast kann angebotene Zahlungen in Schecks oder Wechsel ohne Angabe von Gründen ablehnen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückhaltung von Zahlungen aus irgendwelchen Gründen von Seiten des Käufers sind mangels ausdrücklicher Vereinbarung unzulässig. Zahlungen an die Firma Zyltech Hydraulik Franz Kinast haben mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf eines der in unseren Rechnungsformularen angeführten Konti oder an eine mit Inkassovollmacht ausgewiesene Person zu erfolgen. Die Mehrwertsteuer ist vom Gesamtpreis nach Rechnungslegung in voller Höhe zu leisten, wenn auch für die Berichtigung des Kaufpreises andere Zahlungskonditionen vereinbart werden. Bei Überschreitung des Zahlungszieles, bei Abnahmeverzug und bei Terminverlust berechnet die Firma Zyltech Hydraulik Franz Kinast laut Zahlungsverzugsgesetz (ZVG) Mahnspesen von € 40,- sowie Verzugszinsen von 9,2% über dem Basiszinssatz. Im Falle der Säumnis ist der Käufer (Auftraggeber) verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch die Interventionskosten (Anwalts- und Inkassokosten) zu vergüten. Vom Käufer (Auftraggeber) geltend gemachte Garantieansprüche berechtigen diesen nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten (Aufrechnungsverbot). Seitens der Firma Zyltech Hydraulik Franz Kinast erteilte Gutschriften werden nicht ausbezahlt, sondern werden bei anderen Kaufgeschäften in Anrechnung gebracht. Erteilte Gutschriften verfallen binnen Jahresfrist, das bedeutet, dass sie in dieser Frist konsumiert werden müssen.

5. Terminverlust

Dieser tritt ein, wenn der Käufer (Auftraggeber) mit einer vertragsgegenständlichen Zahlung durch mehr als zwei Wochen in Verzug gerät und kann sodann die Firma Zyltech Hydraulik Franz Kinast den gesamten Restkaufpreis (restlichen Rechnungsbetrag) sofort zur Zahlung fällig stellen. Terminverlust tritt auch ein, wenn der Käufer mit der Herausgabe von vereinbarten Wechseln oder mit der Unterfertigung von zur Finanzierung notwendigen Kreditunterlagen länger als 8 Tage in Verzug ist. Weiters wird die gesamte Restforderung der Firma Zyltech Hydraulik Franz Kinast sofort zur Zahlung fällig, wenn in das Vermögen des Käufers erfolglos Exekution betrieben, die Zwangsversteigerung von Liegenschaften oder Zwangsverwaltung bewilligt wird oder wenn sich sonst irgendwie die Kreditwürdigkeit verringert. Terminverlust berechtigt die Firma Zyltech Hydraulik Franz Kinast vom Vertrag zurückzutreten.

6. Lieferung

Die Lieferfristen sind, falls nicht ausdrücklich ein Fix-Termin vereinbart wird, stets unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit dem Inkrafttreten des Auftrages, jedoch niemals vor Leistung der vereinbarten Anzahlung oder Hergabe der vereinbarten Zahlungsmittel. Im Falle einer vereinbarten Änderung des Auftrages ist die Firma Zyltech Hydraulik Franz Kinast berechtigt, den Liefertermin neu festzulegen. Für unverschuldete Lieferverzögerung haftet der Verkäufer nicht. Für einen solchen Fall verzichtet der Käufer auf das Recht, vom Kauf zurückzutreten, und auch auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

7. Versand- und Übernahmebedingungen

Bestellungen unter einem Warenwert von EUR 75,- werden per Nachnahme versandt. Der Käufer hat sogleich nach Erhalt der Anzeige der Bereitstellung des Kaufgegenstandes diesen am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und zu übernehmen. Verzichtet der Käufer auf die Prüfung ausdrücklich oder stillschweigend, so gilt der Kaufgegenstand bei Verlassen des Lieferwerkes bzw. des Lagers der Firma Zyltech Hydraulik Franz Kinast als ordnungsgemäß geliefert und abgenommen. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch bei etwaiger frachtfreier Lieferung.

8. Eigentumsvorbehalt, Rückwaren

Die gelieferten Kaufgegenstände bleiben bis zur gänzlichen Bezahlung des Kaufpreises bzw. Einlösung etwa laufender Akzepte und etwaiger bis dahin entstandener Rechnungsbeträge für Lieferungen von Ersatzteilen für den betreffenden Kaufgegenstand Eigentum der Firma Zyltech Hydraulik Franz Kinast. Rücksendungen werden nur nach unserer ausdrücklichen Zustimmung akzeptiert und müssen in der Originalverpackung franko St. Valentin erfolgen. Bei Gutschrift werden 20% Manipulationsgebühr berechnet, mindestens jedoch EUR 15,-.

9. Gewährleistung / Schadenersatz / Irrtum

Kaufgegenstände und sonstige Leistungen sind vom Käufer sofort bei Übernahme mit der gemäß §§ 377, 378 HGB gebotenen Sorgfalt zu prüfen und feststellbare Mängel bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche auf dem Lieferschein oder Frachtbrief detailliert zu vermerken. Falls bei Übernahme keine sofortige Prüfung möglich ist, muss dieser Umstand bei sonstigem Ausschluss sämtlicher Ansprüche auf dem Lieferschein oder Frachtbrief vermerkt werden und ein allfälliger, bei nachfolgender Prüfung feststellbarer Mangel binnen acht Tagen ab Übernahme schriftlich detailliert gerügt werden. Für Gewährleistungsfristen gelten die Regeln des ABGB. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, hat der Kunde nur Anspruch auf Verbesserung bzw. Austausch innerhalb einer angemessenen Frist. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass Gewährleistungsansprüche binnen 6 Monaten ab Ablieferung der Sache gerichtlich geltend gemacht werden müssen. Die Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums ist ausgeschlossen.

10. Produkthaftung

Die Produkthaftpflicht der Firma Zyltech Hydraulik Franz Kinast gilt als ausgeschlossen, es sei denn, dass im Einzelfall eine Freizeichnung von dieser Haftung nach dem Gesetz nicht möglich ist. Im Fall des Wiederverkaufes ist der Käufer verpflichtet, diesen Haftungsausschluss auch mit seinem Kunden zu vereinbaren.

11. Stornierung

Wird der Auftrag vom Käufer widerrufen oder tritt er aus einem Grunde, der nicht schon nach dem Gesetz zum Rücktritt berechtigt, vom Geschäft zurück, ist die Firma Zyltech Hydraulik Franz Kinast – unbenommen ihres Anspruches, auf Erfüllung zu bestehen – berechtigt, eine Stornogebühr in der Höhe von 15% des Kaufpreises bei gängiger Handelsware zu verlangen. Bei sondergefertigten Kaufgegenständen beträgt die Stornogebühr, falls nicht anders vereinbart, 40% des Kaufpreises.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für beide Teile ist A-3300 Amstetten. Es wird von den Vertragsteilen ausschließlich die Zuständigkeit des für den Bezirk Amstetten sachlich zuständigen Gerichtes für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrage gem. § 104 JN vereinbart. Es wird inländische Gerichtsbarkeit vereinbart und es ist österreichisches Recht anzuwenden. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Die AGB sind elektronisch erstellt und gelten mit unserer Auftragsbestätigung als gelesen und akzeptiert.

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Adresse

Zyltech Hydraulik
Inh. Franz Kinast
Gewerbepark 1a
4300 St.Valentin

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