Allgemeine Geschäftsbedingungen – Download:
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Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Für alle künftigen Kaufgeschäfte gelten u. a. Allg. Geschäftsbedingungen als Verhandlungsgrundlage
1. Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil jedes Angebotes bzw. jeder Lieferung der Firma Zyltech Hydraulik Franz Kinast, 4300 St. Valentin, Im Gewerbepark 1a und jedes mit ihr abgeschlossenen Kaufvertrages.2. Vertrag
Ein Kaufvertrag erlangt für die Firma Zyltech Hydraulik Franz Kinast erst dann Rechtsverbindlichkeit, wenn diese die Bestellung (Auftrag) schriftlich bestätigt oder eine Lieferung abgesandt hat. Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Firma Zyltech Hydraulik Franz Kinast Allgemeine Geschäftsbedingungen, welcher Art auch immer, welche mit diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, gelten als nicht beigesetzt und sind unwirksam. Alle Nebenkosten eines Kaufvertrages gehen zu Lasten des Käufers. Alle in Prospekten, Zeichnungen, Maßbildern und Beschreibungen enthaltenen Angaben und Daten über den Kaufgegenstand und sein Aussehen sind nur annähernd und unverbindlich. Die Angebote des Verkäufers gelten freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.3. Preise
Die Preise sind mangels anderer schriftlicher Vereinbarung Nettopreise exkl. MwSt., ab Lager, ohne Verpackung. Sie sind nur Richtpreise, Preiserhöhungen ohne vorhergehende Ankündigung behalten wir uns vor. Die Preise sind aufgrund der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden preisbildenden Faktoren kalkuliert. Eine Erhöhung derselben bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung oder Auslieferung bedingt auch eine Änderung der Preise, auch wenn eine solche Erhöhung schon innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages eintreten sollte. Vereinbarte Rabatte gelten nur für Bestellungen ab einem Warenwert von EUR 75,- darunter wird der Listenpreis ohne Abzug berechnet.4. Zahlungsbedingungen
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind alle Zahlungen bar, spesenfrei und ohne Abzug zu leisten. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht an Erfüllung statt, angenommen. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers (Auftraggebers). Die Firma Zyltech Hydraulik Franz Kinast kann angebotene Zahlungen in Schecks oder Wechsel ohne Angabe von Gründen ablehnen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückhaltung von Zahlungen aus irgendwelchen Gründen von Seiten des Käufers sind mangels ausdrücklicher Vereinbarung unzulässig. Zahlungen an die Firma Zyltech Hydraulik Franz Kinast haben mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf eines der in unseren Rechnungsformularen angeführten Konti oder an eine mit Inkassovollmacht ausgewiesene Person zu erfolgen. Die Mehrwertsteuer ist vom Gesamtpreis nach Rechnungslegung in voller Höhe zu leisten, wenn auch für die Berichtigung des Kaufpreises andere Zahlungskonditionen vereinbart werden. Bei Überschreitung des Zahlungszieles, bei Abnahmeverzug und bei Terminverlust berechnet die Firma Zyltech Hydraulik Franz Kinast laut Zahlungsverzugsgesetz (ZVG) Mahnspesen von € 40,- sowie Verzugszinsen von 9,2% über dem Basiszinssatz. Im Falle der Säumnis ist der Käufer (Auftraggeber) verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch die Interventionskosten (Anwalts- und Inkassokosten) zu vergüten. Vom Käufer (Auftraggeber) geltend gemachte Garantieansprüche berechtigen diesen nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten (Aufrechnungsverbot). Seitens der Firma Zyltech Hydraulik Franz Kinast erteilte Gutschriften werden nicht ausbezahlt, sondern werden bei anderen Kaufgeschäften in Anrechnung gebracht. Ereilte Gutschriften verfallen binnen Jahresfrist, das bedeutet, dass sie in dieser Frist konsumiert werden müssen.5. Terminverlust
Dieser tritt ein, wenn der Käufer (Auftraggeber) mit einer vertragsgegenständlichen Zahlung durch mehr als zwei Wochen in Verzug gerät und kann sodann die Firma Zyltech Hydraulik Franz Kinast den gesamten Restkaufpreis (restlichen Rechnungsbetrag) sofort zur Zahlung fällig stellen. Terminverlust tritt auch ein, wenn der Käufer mit der Herausgabe von vereinbarten Wechseln oder mit der Unterfertigung von zur Finanzierung notwendigen Kreditunterlagen länger als 8 Tage in Verzug ist. Weiters wird die gesamte Restforderung der Firma Zyltech Hydraulik Franz Kinast sofort zur Zahlung fällig, wenn in das Vermögen des Käufers erfolglos Exekution betrieben, die Zwangsversteigerung von Liegenschaften oder Zwangsverwaltung bewilligt wird oder wenn sich sonst irgendwie die Kreditwürdigkeit verringert. Terminverlust berechtigt die Firma Zyltech Hydraulik Franz Kinast vom Vertrag zurückzutreten.6. Lieferung
Die Lieferfristen sind, falls nicht ausdrücklich ein Fix-Termin vereinbart wird, stets unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit dem Inkrafttreten des Auftrages, jedoch niemals vor Leistung der vereinbarten Anzahlung oder Hergabe der vereinbarten Zahlungsmittel. Im Falle einer vereinbarten Änderung des Auftrages ist die Firma Zyltech Hydraulik Franz Kinast berechtigt, den Liefertermin neu festzulegen. Für unverschuldete Lieferverzögerung haftet der Verkäufer nicht. Für einen solchen Fall verzichtet der Käufer auf das Recht, vom Kauf zurückzutreten, und auch auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Konstruktions- und Formänderungen des bestellten Waren sind auch während der Lieferzeit möglich, sofern diese nicht den österreichischen Sicherheitsvorschriften oder zwingenden Ö-Normen widersprechen.7. Versand- und Übernahmebedingungen
Bestellungen unter einem Warenwert von EUR 75,- werden per Nachnahme versandt. Der Käufer hat sogleich nach Erhalt der Anzeige der Bereitstellung des Kaufgegenstandes diesen am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und zu übernehmen. Verzichtet der Käufer auf die Prüfung ausdrücklich oder stillschweigend, so gilt der Kaufgegenstand bei Verlassen des Lieferwerkes bzw. des Lagers der Firma Zyltech Hydraulik Franz Kinast als ordnungsgemäß geliefert und abgenommen. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch bei etwaiger frachtfreier Lieferung. Eine Versicherung der Lieferung erfolgt nur auf besondere Vereinbarung zu Lasten des Käufers.8. Eigentumsvorbehalt, Rückwaren
Die gelieferten Kaufgegenstände bleiben bis zur gänzlichen Bezahlung des Kaufpreises bzw. Einlösung etwa laufender Akzepte und etwaiger bis dahin entstandener Rechnungsbeträge für Lieferungen von Ersatzteilen für den betreffenden Kaufgegenstand Eigentum der Firma Zyltech Hydraulik Franz Kinast, Rücksendungen werden nur nach unserer ausdrücklichen Zustimmung akzeptiert und müssen in der Originalverpackung franko St. Valentin erfolgen. Bei Gutschrift werden 20% Manipulationsgebühr berechnet, mindestens jedoch EUR 15,-. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes ohne schriftliche Zustimmung der Firma Zyltech Hydraulik Franz Kinast unzulässig. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass alle Zahlungen, die er leistet, zuerst auf Reparaturkosten, dann auf Ersatzteilforderungen, dass auf Zinsen und sonstige Nebengebühren und schließlich auf den Kaufpreis der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware verrechnet werden. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kaufgegenstand vom Käufer auf den vollen Wert gegen alle Risken, einschließlich Feuer, zu versichern und die Versicherungspolizze zugunsten der Firma Zyltech Hydraulik Franz Kinast zu vinkulieren.Der Käufer hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und erforderlich werdende Reparaturen sofort – abgesehen von Notfällen – in den Reparaturwerkstätten der Firma Zyltech Hydraulik Franz Kinast oder in deren Vertragswerkstätten ausführen zu lassen. Festgestellt und zwischen dem Käufer und der Firma Zyltech Hydraulik Franz Kinast ausdrücklich vereinbart wird, dass der Kaufgegenstand auch im Falle der Montage auf einen LKW, einer Maschine oder sonstiges Fahrzeug nicht Zubehör desselben wird und der Eigentumsvorbehalt bis zur gänzlichen Bezahlung des Kaufpreises aufrecht bleibt. Für den Fall des Verkaufes oder der Pfändung des LKW´s, der Maschine oder sonstiger Fahrzeuge verpflichtet sich der Käufer, die Firma Zyltech Hydraulik Franz Kinast zum Zeitpunkt des Abbaues des Gerätes bzw. dessen Exszindierung unverzüglich zu verständigen. Die Firma Zyltech Hydraulik Franz Kinast ist berechtigt, den Kaufgegenstand auf Kosten des Käufers auf eine ihr geeignet erscheinende Weise, für jedermann leicht ersichtlich, als ihr Eigentum kenntlich zu machen, und nimmt der Käufer zur Kenntnis, dass die eigenmächtige Entfernung der Kenntlichmachung vor Übergang des Eigentums an dem Kaufgegenstand an ihn sofortige Fälligkeit der offenen Forderung nach sich zieht. Der Käufer anerkennt, dass das Eigentum an ausgewechselten oder neuen Teilen des Kaufgegenstandes infolge Verbindung dieser Teile mit demselben ebenfalls der Firma Zyltech Hydraulik Franz Kinast zusteht, es gilt hierfür das gleiche wie für den Kaufgegenstand. Es geht also auch das Eigentum an solchen Teilen erst mit dem Eigentum am Kaufgegenstand im Vorbehaltseigentum der Firma Zyltech Hydraulik Franz Kinast. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht gleichzeitig den Rücktritt vom Vertrag.
9. Gewährleistung/Schadenersatz/Irrtum
Kaufgegenstände und sonstige Leistungen sind vom Käufer sofort bei Übernahme mit der gemäß §§ 377, 378 HGB gebotenen Sorgfalt zu prüfen und feststellbare Mängel bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche auf dem Lieferschein oder Frachtbrief detailliert zu vermerken. Falls bei Übernahme keine sofortige Prüfung möglich ist, muss dieser Umstand bei sonstigem Ausschluss sämtlicher Ansprüche auf dem Lieferschein oder Frachtbrief vermerkt werden und ein allfälliger, bei nachfolgender Prüfung feststellbarer Mangel binnen acht Tagen ab Übernahme schriftlich detailliert gerügt werden. Für Gewährleistungsfristen gelten die Regeln des ABGB, ist die gelieferte Ware mangelhaft, hat der Kunde nur Anspruch auf Verbesserung bzw. Austausch innerhalb einer angemessenen Frist: diese kann nach Wahl der Firma Zyltech Hydraulik Franz Kinast durch Reparatur des Kaufgegenstandes oder Ersatz der frachtfrei eingesandten Teile erfolgen. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass Gewährleistungsansprüche binnen 6 Monaten ab Ablieferung der Sache gerichtlich geltend gemacht werden müssen. Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum der Firma Zyltech Hydraulik Franz Kinast über, die aufgewendeten Löhne und Kosten für den Ein- und Ausbau sind vom Käufer zu tragen. Ein anderer oder weiterer Anspruch, insbesondere auf Minderung des Entgeltes oder Vertragsaufhebung, auf welcher Rechtsgrundlage auch immer, besteht nicht. Der Ersatz eventueller Mangelfolgeschäden ist auf unmittelbare Schäden bis zu Hälfte des Rechnungswertes des entsprechenden Auftrages begrenzt: Entgangener Gewinn wird in keinem Fall ersetzt. Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm übergebenen Anwendungshinweise zu beachten und bei Zweifelsfragen eine Stellungnahme der Firma Zyltech Hydraulik Franz Kinast einzuholen. Für Mängel oder Schäden, die auf Nichtbeachtung dieser Hinweise (z.B. durch Entfernung der Plombe am Überdruckventil einer Hubarbeitsbühne), Nichteinholung einer Stellungnahme der Firma Zyltech Hydraulik Franz Kinast oder eigenmächtiger Veränderung des Kaufgegenstandes zurückzuführen sind, haftet die Firma Zyltech Hydraulik Franz Kinast in keinem Fall. Auch wenn Maschinen und Geräte über ausdrücklichen Wunsch des Käufers ohne Schutzvorrichtung bezogen werden, ist die Firma Zyltech Hydraulik Franz Kinast von jeglicher Haftung befreit. Für gebrauchte Geräte wird, wenn im Kaufvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, keine Gewähr geleistet. Gebrauchte Geräte gelten wie besichtigt übernommen und gekauft. Schadenersatzansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn der Firma Zyltech Hydraulik Franz Kinast oder ihrem Erfüllungsgehilfen krass-grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne schriftliche Einwilligung des Verkäufers der Käufer selbst oder ein nicht ausdrücklich ermächtigter Dritter an den gelieferten Gegenständen Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt. Rechnungen hiefür werden vom Verkäufer nicht anerkannt. Durch gewährleistungspflichtige Arbeiten und Lieferungen wird die ursprüngliche Gewährleistungsfrist nicht verlängert. Für die Kosten einer durch den Käufer selbst vorgenommenen Mängelbehebung hat der Verkäufer nur dann aufzukommen, wenn er hiezu vorher seine schriftliche Zustimmung gegeben hat. Für diejenigen Teile der Ware, die der Verkäufer von Unterlieferanten bezogen hat, haftet der Verkäufer nur im Rahmen der ihm selbst gegen den Unterlieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche. Wird eine Ware vom Verkäufer aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen oder Modellen des Käufers angefertigt, so erstreckt sich die Haftung des Verkäufers nicht auf die Richtigkeit der Konstruktion sondern darauf, dass die Ausführung gemäß den Angaben des Käufers erfolgte. Bei Übernahme von Reparaturaufträgen oder bei Umänderungen oder Umbauten benützter sowie fremder Waren sowie bei Lieferung gebrauchter Waren übernimmt der Verkäufer keine Gewähr. Durch die Durchführung einer Reparatur oder Inbetriebnahme übernehmen wir ausdrücklich keine Gewährleistung oder Haftung für:
– das Funktionieren des Gesamtsystems, in welchem die reparierte Komponente eingebaut war oder wird
– die richtige Dimensionierung des Gesamtsystems und Anwendung der reparierten Komponente im Gesamtsystem.
Die Anfechtung des Vertrages wegen Irrtum ist ausgeschlossen.10. Produkthaftung
Die Produkthaftpflicht der Firma Zyltech Hydraulik Franz Kinast gilt als ausgeschlossen, es sei denn, dass im Einzelfall eine Freizeichnung von dieser Haftung nach dem Gesetz nicht möglich ist. Im Fall des Wiederverkaufes ist der Käufer verpflichtet, diesen Haftungsausschluss auch mit seinem Kunden zu vereinbaren. Der Käufer übernimmt die Verpflichtung alle Personen, denen er eine Gebrauchnahme des Produktes ermöglicht oder an die er das Produkt weiterverkauft, vollständig über die ihm ausgefolgten und ihm zur Kenntnis gebrachten Bedienungsanleitungen, Sicherheitsvorschriften und Warnungen vor Betriebsgefahren zu informieren und eine solche Verpflichtung an Käufer zu überbinden.11. Stornierung
Wird der Auftrag vom Käufer widerrufen oder tritt er aus einem Grunde, der nicht schon nach dem Gesetz zum Rücktritt berechtigt, vom Geschäft zurück, ist die Firma Zyltech Hydraulik Franz Kinast unbenommen ihres Anspruches, auf Erfüllung zu bestehen – berechtigt eine Stornogebühr in der Höhe von 15% des Kaufpreises bei gängiger Handelsware zu verlangen. Bei sondergefertigten Kaufgegenständen beträgt die Stornogebühr, falls nicht anders vereinbart, 40% des Kaufpreises.12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Teile ist A-3300Amstetten. Es wird von den Vertragsstellen ausschließlich die Zuständikgeit des für Bezirk Amstetten sachlich zuständigen Gerichtes für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrage gem. § 104 JN vereinbart. Es wird inländische Gerichtsbarkeit vereinbart und es ist österreichisches Recht anzuwenden. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.Bei Bestellung bitte downloaden, und mit Stempel und Unterschrift mitschicken (die Agb sind elektronisch erstellt und gelten mit unserer Auftragsbestätigung als gelesen und akzeptiert).
Adresse
Zyltech Hydraulik
Inh. Franz Kinast
Gewerbepark 1a
4300 St.Valentin
Kontakt
tel: +43 7435/52053
mail: office@zyltech.at