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ZYLTECH HYDRAULIKPRODUKTIONS GMBH.
Gewerbegebiet Nord
Im Astenfeld 12
4490 St.Florian
Tel: +43(0)7224/22343
Fax: +43(0)7224/22343-11
Firmenbuchnummer: 245387p
Behörde gem. ECG: Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
UID: ATU57717536

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Download:
Klicken sie auf den nachfolgenden Link,
um die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Zyltech GmbH.
zu lesen bzw. zu drucken:
Download Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Für alle künftigen Kaufgeschäfte
gelten u. a. Allg. Geschäftsbedingungen als Verhandlungsgrundlage
1. Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil jedes
Angebotes bzw. jeder Lieferung der Firma Zyltech Hydraulikproduktions
GmbH, 4490 St.Florian, Gewerbegebiet Nord, Im Astenfeld 12 und jedes mit ihr
abgeschlossenen Kaufvertrages.
2. Vertrag
Ein Kaufvertrag erlangt für die Firma Zyltech Hydraulikproduktions GmbH
erst dann Rechtsverbindlichkeit, wenn diese die Bestellung (Auftrag)
schriftlich bestätigt oder eine Lieferung abgesandt hat. Mündliche
Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung
durch die Firma Zyltech Hydraulikproduktions GmbH Allgemeine
Geschäftsbedingungen, welcher Art auch immer, welche mit diesen
Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, gelten als nicht beigesetzt
und sind unwirksam. Alle Nebenkosten eines Kaufvertrages gehen zu Lasten
des Käufers. Alle in Prospekten, Zeichnungen, Maßbildern und
Beschreibungen enthaltenen Angaben und Daten über den Kaufgegenstand und
sein Aussehen sind nur annähernd und unverbindlich. Die Angebote des
Verkäufers gelten freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
3. Preise
Die Preise sind mangels anderer schriftlicher Vereinbarung Nettopreise
exkl. MwSt., ab Lager, ohne Verpackung. Sie sind nur Richtpreise,
Preiserhöhungen ohne vorhergehende Ankündigung behalten wir uns vor. Die
Preise sind aufgrund der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden
preisbildenden Faktoren kalkuliert. Eine Erhöhung derselben bis zum
Zeitpunkt der Fertigstellung oder Auslieferung bedingt auch eine
Änderung der Preise, auch wenn eine solche Erhöhung schon innerhalb von
zwei Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages eintreten sollte.
Vereinbarte Rabatte gelten nur für Bestellungen ab einem Warenwert von
EUR 75,- darunter wird der Listenpreis ohne Abzug berechnet.
4. Zahlungsbedingungen
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind alle Zahlungen bar,
spesenfrei und ohne Abzug zu leisten. Schecks und Wechsel werden nur
nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht an Erfüllung
statt, angenommen. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des
Käufers (Auftraggebers). Die Firma Zyltech Hydraulikproduktions GmbH
kann angebotene Zahlungen in Schecks oder Wechsel ohne Angabe von
Gründen ablehnen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die
Zurückhaltung von Zahlungen aus irgendwelchen Gründen von Seiten des
Käufers sind mangels ausdrücklicher Vereinbarung unzulässig. Zahlungen
an die Firma Zyltech Hydraulikproduktions GmbH haben mit
schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf eines der in unseren
Rechnungsformularen angeführten Konti oder an eine mit Inkassovollmacht
ausgewiesene Person zu erfolgen. Die Mehrwertsteuer ist vom Gesamtpreis
nach Rechnungslegung in voller Höhe zu leisten, wenn auch für die
Berichtigung des Kaufpreises andere Zahlungskonditionen vereinbart
werden. Bei Überschreitung des Zahlungszieles, bei Abnahmeverzug und bei
Terminverlust ist die Firma Zyltech Hydraulikproduktions GmbH
berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 3 % per anno über dem
jeweiligen Bankzinssatz zu berechnen. Im Falle der Säumnis ist der
Käufer (Auftraggeber) verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch die
Interventionskosten (Anwalts- und Inkassokosten) zu vergüten. Vom Käufer
(Auftraggeber) geltend gemachte Garantieansprüche berechtigen diesen
nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten (Aufrechnungsverbot).
Seitens der Firma Zyltech Hydraulikproduktions GmbH erteilte
Gutschriften werden nicht ausbezahlt, sondern werden bei anderen
Kaufgeschäften in Anrechnung gebracht. Ereilte Gutschriften verfallen
binnen Jahresfrist, das bedeutet, dass sie in dieser Frist konsumiert
werden müssen.
5. Terminverlust
Dieser tritt ein, wenn der Käufer (Auftraggeber) mit einer
vertragsgegenständlichen Zahlung durch mehr als zwei Wochen in Verzug
gerät und kann sodann die Firma Zyltech Hydraulikproduktions GmbH den
gesamten Restkaufpreis (restlichen Rechnungsbetrag) sofort zur Zahlung
fällig stellen. Terminverlust tritt auch ein, wenn der Käufer mit der
Herausgabe von vereinbarten Wechseln oder mit der Unterfertigung von zur
Finanzierung notwendigen Kreditunterlagen länger als 8 Tage in Verzug
ist. Weiters wird die gesamte Restforderung der Firma Zyltech
Hydraulikproduktions GmbH sofort zur Zahlung fällig, wenn in das
Vermögen des Käufers erfolglos Exekution betrieben, die
Zwangsversteigerung von Liegenschaften oder Zwangsverwaltung bewilligt
wird oder wenn sich sonst irgendwie die Kreditwürdigkeit verringert.
Terminverlust berechtigt die Firma Zyltech Hydraulikproduktions GmbH vom
Vertrag zurückzutreten.
6. Lieferung
Die Lieferfristen sind, falls nicht ausdrücklich ein Fix-Termin
vereinbart wird, stets unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit dem
Inkrafttreten des Auftrages, jedoch niemals vor Leistung der
vereinbarten Anzahlung oder Hergabe der vereinbarten Zahlungsmittel. Im
Falle einer vereinbarten Änderung des Auftrages ist die Firma Zyltech
Hydraulikproduktions GmbH berechtigt, den Liefertermin neu festzulegen.
Für unverschuldete Lieferverzögerung haftet der Verkäufer nicht. Für
einen solchen Fall verzichtet der Käufer auf das Recht, vom Kauf
zurückzutreten, und auch auf die Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen. Konstruktions- und Formänderungen des
bestellten Waren sind auch während der Lieferzeit möglich, sofern diese
nicht den österreichischen Sicherheitsvorschriften oder zwingenden
Ö-Normen widersprechen.
7. Versand- und Übernahmebedingungen
Bestellungen unter einem Warenwert von EUR 75,- werden per Nachnahme
versandt. Der Käufer hat sogleich nach Erhalt der Anzeige der
Bereitstellung des Kaufgegenstandes diesen am vereinbarten Abnahmeort zu
prüfen und zu übernehmen. Verzichtet der Käufer auf die Prüfung
ausdrücklich oder stillschweigend, so gilt der Kaufgegenstand bei
Verlassen des Lieferwerkes bzw. des Lagers der Firma Zyltech
Hydraulikproduktions GmbH als ordnungsgemäß geliefert und abgenommen.
Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch bei
etwaiger frachtfreier Lieferung. Eine Versicherung der Lieferung erfolgt
nur auf besondere Vereinbarung zu Lasten des Käufers.
8. Eigentumsvorbehalt, Rückwaren
Die gelieferten Kaufgegenstände bleiben bis zur gänzlichen Bezahlung des
Kaufpreises bzw. Einlösung etwa laufender Akzepte und etwaiger bis dahin
entstandener Rechnungsbeträge für Lieferungen von Ersatzteilen für den
betreffenden Kaufgegenstand Eigentum der Firma Zyltech
Hydraulikproduktions GmbH, Rücksendungen werden nur nach unserer
ausdrücklichen Zustimmung akzeptiert und müssen in der
Originalverpackung franko Ansfelden erfolgen. Bei Gutschrift werden 20%
Manipulationsgebühr berechnet, mindestens jedoch EUR 15,-. Solange der
Eigentumsvorbehalt besteht ist eine Veräußerung, Verpfändung,
Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige Überlassung des
Kaufgegenstandes ohne schriftliche Zustimmung der Firma Zyltech
Hydraulikproduktions GmbH unzulässig. Der Käufer erklärt sich damit
einverstanden, dass alle Zahlungen, die er leistet, zuerst auf
Reparaturkosten, dann auf Ersatzteilforderungen, dass auf Zinsen und
sonstige Nebengebühren und schließlich auf den Kaufpreis der unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Ware verrechnet werden. Während der Dauer
des Eigentumsvorbehaltes ist der Kaufgegenstand vom Käufer auf den
vollen Wert gegen alle Risken, einschließlich Feuer, zu versichern und
die Versicherungspolizze zugunsten der Firma Zyltech
Hydraulikproduktions GmbH zu vinkulieren.
Der Käufer hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes
den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und erforderlich
werdende Reparaturen sofort – abgesehen von Notfällen – in den
Reparaturwerkstätten der Firma Zyltech Hydraulikproduktions GmbH oder in
deren Vertragswerkstätten ausführen zu lassen. Festgestellt und zwischen
dem Käufer und der Firma Zyltech Hydraulikproduktions GmbH ausdrücklich
vereinbart wird, dass der Kaufgegenstand auch im Falle der Montage auf
einen LKW, einer Maschine oder sonstiges Fahrzeug nicht Zubehör
desselben wird und der Eigentumsvorbehalt bis zur gänzlichen Bezahlung
des Kaufpreises aufrecht bleibt. Für den Fall des Verkaufes oder der
Pfändung des LKW´s, der Maschine oder sonstiger Fahrzeuge verpflichtet
sich der Käufer, die Firma Zyltech Hydraulikproduktions GmbH zum
Zeitpunkt des Abbaues des Gerätes bzw. dessen Exszindierung unverzüglich
zu verständigen. Die Firma Zyltech Hydraulikproduktions GmbH ist
berechtigt, den Kaufgegenstand auf Kosten des Käufers auf eine ihr
geeignet erscheinende Weise, für jedermann leicht ersichtlich, als ihr
Eigentum kenntlich zu machen, und nimmt der Käufer zur Kenntnis, dass
die eigenmächtige Entfernung der Kenntlichmachung vor Übergang des
Eigentums an dem Kaufgegenstand an ihn sofortige Fälligkeit der offenen
Forderung nach sich zieht. Der Käufer anerkennt, dass das Eigentum an
ausgewechselten oder neuen Teilen des Kaufgegenstandes infolge
Verbindung dieser Teile mit demselben ebenfalls der Firma Zyltech
Hydraulikproduktions GmbH zusteht, es gilt hierfür das gleiche wie für
den Kaufgegenstand. Es geht also auch das Eigentum an solchen Teilen
erst mit dem Eigentum am Kaufgegenstand im Vorbehaltseigentum der Firma
Zyltech Hydraulikproduktions GmbH. Die Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht gleichzeitig den Rücktritt vom
Vertrag.
9. Gewährleistung/Schadenersatz/Irrtum
Kaufgegenstände und sonstige Leistungen sind vom Käufer sofort bei
Übernahme mit der gemäß §§ 377, 378 HGB gebotenen Sorgfalt zu prüfen und
feststellbare Mängel bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche auf
dem Lieferschein oder Frachtbrief detailliert zu vermerken. Falls bei
Übernahme keine sofortige Prüfung möglich ist, muss dieser Umstand bei
sonstigem Ausschluss sämtlicher Ansprüche auf dem Lieferschein oder
Frachtbrief vermerkt werden und ein allfälliger, bei nachfolgender
Prüfung feststellbarer Mangel binnen acht Tagen ab Übernahme schriftlich
detailliert gerügt werden. Für Gewährleistungsfristen gelten die Regeln
des ABGB, ist die gelieferte Ware mangelhaft, hat der Kunde nur Anspruch
auf Verbesserung bzw. Austausch innerhalb einer angemessenen Frist:
diese kann nach Wahl der Firma Zyltech Hydraulikproduktions GmbH durch
Reparatur des Kaufgegenstandes oder Ersatz der frachtfrei eingesandten
Teile erfolgen. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass
Gewährleistungsansprüche binnen 6 Monaten ab Ablieferung der Sache
gerichtlich geltend gemacht werden müssen. Ausgetauschte Teile gehen in
das Eigentum der Firma Zyltech Hydraulikproduktions GmbH über, die
aufgewendeten Löhne und Kosten für den Ein- und Ausbau sind vom Käufer
zu tragen. Ein anderer oder weiterer Anspruch, insbesondere auf
Minderung des Entgeltes oder Vertragsaufhebung, auf welcher
Rechtsgrundlage auch immer, besteht nicht. Der Ersatz eventueller
Mangelfolgeschäden ist auf unmittelbare Schäden bis zu Hälfte des
Rechnungswertes des entsprechenden Auftrages begrenzt: Entgangener
Gewinn wird in keinem Fall ersetzt. Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm
übergebenen Anwendungshinweise zu beachten und bei Zweifelsfragen eine
Stellungnahme der Firma Zyltech Hydraulikproduktions GmbH einzuholen.
Für Mängel oder Schäden, die auf Nichtbeachtung dieser Hinweise (z.B.
durch Entfernung der Plombe am Überdruckventil einer Hubarbeitsbühne),
Nichteinholung einer Stellungnahme der Firma Zyltech
Hydraulikproduktions GmbH oder eigenmächtiger Veränderung des
Kaufgegenstandes zurückzuführen sind, haftet die Firma Zyltech
Hydraulikproduktions GmbH in keinem Fall. Auch wenn Maschinen und Geräte
über ausdrücklichen Wunsch des Käufers ohne Schutzvorrichtung bezogen
werden, ist die Firma Zyltech Hydraulikproduktions GmbH von jeglicher
Haftung befreit. Für gebrauchte Geräte wird, wenn im Kaufvertrag nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart, keine Gewähr geleistet.
Gebrauchte Geräte gelten wie besichtigt übernommen und gekauft.
Schadenersatzansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn der Firma Zyltech
Hydraulikproduktions GmbH oder ihrem Erfüllungsgehilfen krass-grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Gewährleistung erlischt
sofort, wenn ohne schriftliche Einwilligung des Verkäufers der Käufer
selbst oder ein nicht ausdrücklich ermächtigter Dritter an den
gelieferten Gegenständen Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt.
Rechnungen hiefür werden vom Verkäufer nicht anerkannt. Durch
gewährleistungspflichtige Arbeiten und Lieferungen wird die
ursprüngliche Gewährleistungsfrist nicht verlängert. Für die Kosten
einer durch den Käufer selbst vorgenommenen Mängelbehebung hat der
Verkäufer nur dann aufzukommen, wenn er hiezu vorher seine schriftliche
Zustimmung gegeben hat. Für diejenigen Teile der Ware, die der Verkäufer
von Unterlieferanten bezogen hat, haftet der Verkäufer nur im Rahmen der
ihm selbst gegen den Unterlieferanten zustehenden
Gewährleistungsansprüche. Wird eine Ware vom Verkäufer aufgrund von
Konstruktionsangaben, Zeichnungen oder Modellen des Käufers angefertigt,
so erstreckt sich die Haftung des Verkäufers nicht auf die Richtigkeit
der Konstruktion sondern darauf, dass die Ausführung gemäß den Angaben
des Käufers erfolgte. Bei Übernahme von Reparaturaufträgen oder bei
Umänderungen oder Umbauten benützter sowie fremder Waren sowie bei
Lieferung gebrauchter Waren übernimmt der Verkäufer keine Gewähr. Durch
die Durchführung einer Reparatur oder Inbetriebnahme übernehmen wir
ausdrücklich keine Gewährleistung oder Haftung für:
- das Funktionieren des Gesamtsystems, in welchem die reparierte
Komponente eingebaut war oder wird
- die richtige Dimensionierung des Gesamtsystems und Anwendung der
reparierten Komponente im Gesamtsystem.
Die Anfechtung des Vertrages wegen Irrtum ist ausgeschlossen.
10. Produkthaftung
Die Produkthaftpflicht der Firma Zyltech Hydraulikproduktions GmbH gilt
als ausgeschlossen, es sei denn, dass im Einzelfall eine Freizeichnung
von dieser Haftung nach dem Gesetz nicht möglich ist. Im Fall des
Wiederverkaufes ist der Käufer verpflichtet, diesen Haftungsausschluss
auch mit seinem Kunden zu vereinbaren. Der Käufer übernimmt die
Verpflichtung alle Personen, denen er eine Gebrauchnahme des Produktes
ermöglicht oder an die er das Produkt weiterverkauft, vollständig über
die ihm ausgefolgten und ihm zur Kenntnis gebrachten
Bedienungsanleitungen, Sicherheitsvorschriften und Warnungen vor
Betriebsgefahren zu informieren und eine solche Verpflichtung an Käufer
zu überbinden.
11. Stornierung
Wird der Auftrag vom Käufer widerrufen oder tritt er aus einem Grunde,
der nicht schon nach dem Gesetz zum Rücktritt berechtigt, vom Geschäft
zurück, ist die Firma Zyltech Hydraulikproduktions GmbH unbenommen ihres
Anspruches, auf Erfüllung zu bestehen – berechtigt eine Stornogebühr in
der Höhe von 15% des Kaufpreises bei gängiger Handelsware zu verlangen.
Bei sondergefertigten Kaufgegenständen beträgt die Stornogebühr, falls
nicht anders vereinbart, 40% des Kaufpreises.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Teile ist A-4052 Ansfelden. Es wird von den
Vertragsstellen ausschließlich die Zuständikgeit des für Linz Land
sachlich zuständigen Gerichtes für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus
diesem Vertrage gem. § 104 JN vereinbart. Es wird inländische
Gerichtsbarkeit vereinbart und es ist österreichisches Recht anzuwenden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein,
berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Bei Bestellung bitte downloaden, und mit Stempel und Unterschrift
mitschicken (die Agb sind elekrtonisch erstellt und gelten mit unserer
Auftragsbestätigung als gelesen und akzeptiert).
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